Umweltzone in Karlsruhe

Die Stadt Karlsruhe hat zur Reduzierung der Feinstaubbelastung aufgrund europa- und bundesrechtlicher Vorschriften einen Luftreinhalte- und aktionsplan beschlossen. Dieser schreibt vor, dass ab 1. Januar 2009 nur noch Kraftfahrzeuge mit moderner Abgastechnik in eine straßengenau abgegrenzte Umweltzone einfahren dürfen. Diese Fahrzeuge müssen mit einer sogenannten Feinstaubplakette gekennzeichnet sein, die an der Windschutzscheibe anzubringen ist.

Diese Regelung betrifft unsere Standorte: Kongresszentrum (Stadthalle, Schwarzwaldhalle, Konzerthaus, Gartenhalle und Festplatz) und die Europahalle.

Die Messe Karlsruhe befindet sich außerhalb der Umweltzone und ist somit von der Regelung nicht betroffen.

Übersicht der Schadstoffgruppen:

  • Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette)
    generelles Fahrverbot
  • Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette)
    voraussichtliches Fahrverbot ab 1.1.2012
  • Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette)
    voraussichtliches Fahrverbot ab 1.1.2013
  • Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette)
    kein Fahrverbot
Ausländische Kraftfahrzeuge benötigen eine Umweltplakette
Motorräder, Quads und Trikes benötigen keine Umweltplakette

Das Befahren der Umweltzone ohne zulässige Plakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kostet 63,50 EUR sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg

Plaketten sind erhältlich:


Ausnahmegenehmigungen:

  • bei allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an:
    Karlsruher Messe- und Kongress GmbH
    Herrn Marc-Oliver Dopf
    T 0721-3720-5183
    F 0721-3720-5189
    E marc-oliver.dopf@kmkg.de
  • bei konkreten Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an:
    Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, Straßenverkehrstelle
    Herrn Alexander Zug
    T 0721-133-3930
    F 0721-133-3259
    E alexander.zug@oa.karlsruhe.de
  • benötigte Unterlagen für Ausnahmegenehmigungen:
    • Kopie des Fahrzeugscheines bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Bestätigung der Nichtnachrüstbarkeit (entweder vom TÜV oder dem Hersteller oder einer Werkstatt mit AU-Stempel)
    • das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
Februar 2012
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