Die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Webseiten, die von der Messe Karlsruhe als Veranstalter betrieben werden.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente
Folgende Bedienelemente enthalten noch keinen Alternativtext:
9.1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
Folgende Layoutgrafiken enthalten teilweise Inhalte im alt-Attribut:
9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
Folgende HTML-Strukturelemente sind nicht korrekt ausgezeichnet:
9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen
Folgende Auflistung ist nicht mit dem HTML-Strukturelement für Listen ausgezeichnet:
9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
Folgende Formularelemente sind nicht programmatisch ermittelbar:
9.1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge
Die ein- und ausgeklappten Detailbereiche zu den einzelnen Services und Kategorien und die "Details"-Schaltfläche von Subservices des "Datenschutz-Einstellungen"-Dialogs stehen nicht unabhängig von der Darstellung in einer sinnvollen und brauchbaren Reihenfolge.
9.1.3.5 Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
Die Eingabefelder im Bereich der Newsletter-Anmeldung ermöglichen keine semantisch eindeutige, sprachunabhängige Bestimmung ihres Zwecks.
9.1.4.1 Ohne Farben nutzbar
Eine Unterscheidung zwischen aktivem und regulärem Filter bei den Galerien ist nicht ohne Wahrnehmung der Farbe möglich.
9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend
Folgende Texte verfügen nicht in allen Zuständen über ausreichend Helligkeitskontraste:
9.1.4.4 Text auf 200 % vergrößerbar
Vergrößerter Text verschiebt sich in den Bereich des Parallax-Hintergrundes, wodurch Inhalte verloren gehen.
9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
Die visuelle Darstellung von aktiven und regulären Filtern und der kleine graue Kreis mit dem enthaltenen Kreuz zur Abwahlmöglichkeit des gewählten Filters bei der Galerienliste, erfüllen nicht die Kontrastanforderung.
9.1.4.12 Textabstände anpassbar
Folgende Textelemente verlieren an Inhalt oder Funktionalität beim Anpassen der Textabstände:
9.1.4.13 Eingeblendete Inhalte bedienbar
Die ausklappbaren Submenüs der Navigation lassen sich nicht über bekannte Wege schließen.
9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar
Folgende Schaltflächen sind nicht ohne Maus nutzbar:
9.2.2.2 Bewegte Inhalte abschaltbar
Videos im Header und die Rotation im Modul „CTA Galerie“ sind weder auf 5 Sekunden begrenzt, noch abschaltbar.
9.2.4.1 Bereiche überspringbar
Folgende Bereiche der Navigation sind nicht überspringbar oder der Seitenaufbau unabhängig von der Darstellung deutlich:
9.2.4.3 Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
Folgende Tastaturbedienungen sind nicht schlüssig und nachvollziehbar:
9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
Folgende Links verfügen nicht über aussagekräftige Linktexte:
9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich
Folgende Begriffe der Hauptnavigation verdeutlichen nicht die aktuelle Position des Fokus:
9.2.5.3 Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens
Im Datenschutzdialog kommen die sichtbaren Beschriftungen im zugänglichen Namen des Bedienelements nicht vor.
9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet
Folgende englischsprachige Wörter im Datenschutzdialog sind nicht entsprechend ausgezeichnet:
9.3.2.2 Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
Beim Newsletter-Anmeldeformular findet eine unerwartete Kontextänderung statt.
9.3.3.1 Fehlererkennung
Im Newsletter-Anmeldeformular sind die Fehlermeldungen programmatisch nicht mit den entsprechenden Feldern verknüpft.
9.3.3.2 Beschriftungen von Formularelementen vorhanden
Folgende Elemente sind teils nicht in richtiger Reihenfolge, teils ohne sichtbares und programmatisch ermittelbares Label:
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar
Folgende Elemente sind nicht so umgesetzt, dass semantische Informationen vorhanden sind:
9.4.1.3 Statusmeldungen programmatisch verfügbar
Folgende Statusmeldungen sind nicht mit geeigneten Rollen und Eigenschaften ausgezeichnet und programmatisch ermittelbar:
11.7 Benutzerdefinierte Einstellungen
Die Schriftgröße wird in Pixeln angegeben.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.07.2024 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2.
Die Erklärung wurde zuletzt am 08.07.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Kontakt: Barrierefreiheit@messe-karlsruhe.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.